In der ganzen Schweiz haben Patientinnen und Patienten freie Spitalwahl. Unabhängig von Ihrer Versicherungskategorie und Ihrem Wohnkanton ist unsere Klinik für Sie zugänglich. Nach erfolgter ärztlicher Zuweisung an unsere Klinik stellen wir – oder das zweisende Spital – ein Kostengutsprachegesuch an den entsprechenden Versicherer und kümmern uns um die Details.
Weitere Informationen
Die Behandlungskosten werden bei Grundversicherten von den Wohnkantonen sowie den Krankenversicherern vollständig übernommen. Sind Sie in einem Kanton grundversichert, in dem die Referenztaxe für die Rehabilitation höher ist als unsere Tagespauschale, haben Sie Anspruch auf eine Rehabilitation in der Rehaklinik Hasliberg – ganz ohne Zuzahlung.
Muskuloskelettale Rehabilitation:
Kanton Bern, Luzern, Nidwalden, Solothurn und Uri
Psychosomatische Rehabilitation:
Kanton Bern, Luzern, und Nidwalden und Solothurn
Onkologische Rehabilitation:
Kanton Bern
Internistische Rehabilitation:
Kanton Bern und Solothurn
Falls Sie in einem Kanton wohnen, in dem die Referenztaxe für die Rehabilitation tiefer ist als unsere Tagespauschale, entstehen Zusatzkosten (Differenzkosten). Haben Sie jedoch – wie rund 70 % der Schweizer Bevölkerung – eine Zusatzversicherung in den Kategorien «allgemein ganze Schweiz», «halbprivat» oder «privat», übernimmt Ihre Zusatzversicherung diese Differenz.
Wenn Sie in einem Kanton wohnen, in dem die Referenztaxe für die Rehabilitation tiefer niedriger ist als unsere Tagespauschale und Sie keine Zusatzversicherung in den Kategorien «allgemein ganze Schweiz», «halbprivat» oder «privat» haben, müssen Sie die Differenz für die ausserkantonale Behandlung selbst bezahlen, um in unserer Klinik behandelt zu werden.
Sie wählten bei Ihrer Krankenkasse eine Franchise zwischen CHF 300.- und CHF 2‘500.- pro Kalenderjahr. Der stationäre Aufenthalt fällt unter diese Franchise. Sie müssen somit den abgemachten Franchisebetrag selbst bezahlen. Hinzu kommt der Selbstbehalt: Die Krankenkasse übernimmt beim übersteigenden Franchisebetrag nur 90% der Behandlungskosten. Der Selbstbehalt ist jedoch auf maximal CHF 700.- pro Jahr begrenzt. Zusätzlich berechnet die Krankenkasse einen Tages-Selbstbehalt von CHF 15.- für stationäre Aufenthalte. Die finanzielle Abwicklung von Franchise und Selbstbehalt erfolgt direkt über Ihre Krankenkasse, nicht über die Rehaklinik Hasliberg.
Eine Rehabilitation mit Begleitperson kann insbesondere bei Beschwerden des Bewegungsapparates sehr unterstützend und förderlich für den Reha-Erfolg sein. Bei einer psychosomatischen Rehabilitation empfehlen wir jedoch grundsätzlich keinen Aufenthalt mit Begleitperson, da hier der Fokus ganz auf Ihrer persönlichen Entwicklung liegen sollte.
Der Vorzugspreis für eine Begleitperson beträgt CHF 125.- pro Tag und umfasst Übernachtung mit Frühstück, Mittag- und Abendessen (Vollpension), inklusive Mehrwertsteuer und Service. Zusätzlich ist die Nutzung des Therapiebades während dem «freien Schwimmen» sowie der Zutritt zum Fitnessraum im Preis enthalten.
Die Kosten für ein Haustierzimmer betragen CHF 70.- pro Tag, entsprechend dem Einzelzimmerzuschlag. Zusätzlich wird eine einmalige Endreinigungspauschale von CHF 100.- verrechnet.
Allgemeinversicherte Patientinnen und Patienten können, sofern verfügbar, ein Einzelzimmer buchen. Der Zuschlag beträgt CHF 70.- pro Tag und wird für maximal 28 Tage in Rechnung gestellt.
Für Auskünfte und weiterführende Informationen steht Ihnen unser Patientenmanagement gerne zur Verfügung.
Patientenmanagement
Telefon +41 33 533 91 20
patientenmanagement@rehaklinik-hasliberg.ch