Patientenverfügung
«Jede Patientin, jeder Patient hat das Recht auf Selbstbestimmung. Die frühzeitige, umfassende, nach der Schwere des Eingriffs abgestufte und verständliche Aufklärung des Patienten oder seiner Vertreter über die medizinische Situation ist Voraussetzung für die Willensbildung und Entscheidfindung.»
Schweizerische Akademie der Medizinischen Wissenschaft, Broschüre «Patientenverfügung»
Die Rehaklinik Hasliberg empfiehlt erwachsenen Menschen, sich mit diesen zentralen Punkten einer einer somatischen wie psychischen Behandung auseinanderzusetzen. Legen Sie selber fest, welchen therapeutischen Massnahmen Sie im Falle einer Urteilsunfähigkeit zustimmen oder nicht zustimmen.
Nachfolgend einige Dokumente zu Patientenverfügungen (mit Einverständnis der Schweizerischen Akademie der Medizinischen Wissenschaft SAMW):
Broschüre «Patientenverfügung», zur Information
Patientenverfügung, Vorlage, Kurzversion
Die FMH verweist bei einer vorhandener Patientenverfügung, auf eine Hinweiskarte, die zusätzlich im Portemonnaie getragen werden kann und so über die Patientenverfügung informiert.
https://www.fmh.ch/files/pdf21/Hinweiskarte_A4_2018_d.pdf